Haus- und Pausenordnung
- Während des Unterrichtes und in den Pausen darf kein Kind das Schulgelände verlassen.
- Alle Kinder gehen nach dem Klingelzeichen oder wenn sie von ihrer Lehrkraft hereingerufen werden sofort in ihren Klassenraum.
- Besonders an den Türen und auf den Treppen wird nicht geschubst oder gedrängelt.
- Auf den Fluren, in den Treppenhäusern und in der Pausenhalle ist das Ballspielen grundsätzlich nicht erlaubt.
- In der Pausenhalle werden nur ruhige Spiele gespielt. Bei Regenwetter dient die Pausenhalle als Regenschutz.
- Während der Unterrichtszeit verhalten sich alle Kinder rücksichtsvoll (Weg zur Turnhalle, zum Musikraum, Filmraum usw.).
- Während der Hofpausen laufen die Kinder nicht zurück ins Schulhaus. Bei Problemen wenden sich die Kinder bitte an die Aufsicht.
„Stressfreie Pause“
- Gefrühstückt wird ausschließlich in den Klassenräumen.
- Mit weichen Bällen (Beim Sport und unter Aufsicht sind auch feste Bälle erlaubt.) dürfen die Kinder auf dem Schulhof spielen.
- Der Sandbereich und das Klettergerüst werden in der 10-Uhr-Pause nur vom 1. und 2. Schuljahr benutzt.
- Die Schulhofmauer, das Denkmal, der Fahrradplatz und die Schülertoiletten sind kein Spielplatz!
- Es ist verboten, auf die Schulhofmauer zu klettern! Fällt ein Ball über die Mauer, muss die Aufsicht benachrichtigt werden, die das Zurückholen des Balles beaufsichtigt.
- Treten, Raufen, Schlagen, Spucken, Beißen u. ä. sind verboten. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Strafe rechnen.
Rücksichtnahme erleichtert das Leben!
- Auf der Wiese und im „Schulwald“ wird nur dann gespielt, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen (rote Fahne = Bitte nicht betreten!).
- Die Bepflanzung soll geschützt werden.
- Fremdes Eigentum darf nicht beschädigt werden (Gebäude, Schuleigentum, Eigentum der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte). Bei vorsetzlichen Beschädigungen / Zerstö-rungen u. ä. wird eine Fachfirma mit der Instandsetzung beauftragt, deren Rechnung den Eltern des/der Verursacher/s zur Begleichung zugeht.
- Kinder, die mit dem Fahrrad oder dem Roller zur Schule kommen, müssen auf dem Schulhof schieben.
- Schüler/innen können ein Mobiltelefon in ihrer Schultasche mitbringen, es muss jedoch ausgeschaltet sein und bleiben. Der Betrieb des Handys ist ausschließlich außerhalb des Schulgeländes erlaubt.
- Für die Ausleihe von Pausenspielzeug sind die 3. + 4. Schuljahre zuständig. Die Ausleihe erfolgt gegen Abgabe des Ausleihausweises.
- Der Pausensport in der Turnhalle findet im November und Januar statt.
Die Haus- und Pausenordnung ist allen Schülerinnen und Schülern bekannt, und auf ihre Einhaltung wird konsequent geachtet.