Bei allen schulischen Veranstaltungen, wie Unterricht und Pausenzeiten, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten o.ä., haben die Lehrkräfte Aufsichtspflicht gemäß ihrer Dienstverpflichtung und den entsprechenden Richtlinien und Erlassen (z.B. Wandererlass).

Der Sicherheit dienen außerdem regelmäßige Feueralarme, z.T. gemeinsam mit der Feuerwehr, sowie die regelmäßige Überprüfung der Löscheinrichtungen. Alle Kinder verlassen bei Feueralarm geordnet und gezählt ihren Klassenraum und suchen den Sammelpunkt ihrer Klasse zügig auf. Die Sammelpunkte befinden sich auf dem Schulhof und sind durch die Klassennummern eindeutig festgelegt. Das Lehrerkollegium beachtet das erforderliche Verhalten bei Feueralarm und macht sich darüber hinaus in regelmäßigen Abständen immer wieder sachkundig in der Handhabung der Feuerlöscher.

Weiterhin liegt dem Kollegium ein Notfallplan für Zwischenfälle wie Amokläufe vor. Eine verbindliche Regelung zum Umgang mit gefährlichen Stoffen (z.B. Gas, offene Flamme, Gifte) wurde durch die Schulleiterkonferenz der Leichlinger Schulen erarbeitet und ist dem Kollegium bekannt.

Ebenfalls zur Sicherheit der Kinder nimmt das Kollegium alle drei Jahre an Erste-Hilfe-Kursen teil.

Um die Kinder sicher für den Schulweg und die Teilnahme am Straßenverkehr zu machen, findet jedes Jahr für die Erstklässler ein Bustraining durch die örtliche Polizei statt. In der vierten Klasse ist die Teilnahme an der Radfahrausbildung, ebenfalls mit Unterstützung der örtlichen Polizei, obligatorisch. Darüber hinaus ist die Verkehrserziehung in regelmäßigen Abständen inhaltlicher Bestandteil des Sachunterrichts. Die Kinder werden darauf hingewiesen, die Straße an der Druckampel zu überqueren.